Die Bischöfe sind für ein Verbot der organisierten Beihilfe zum Selbstmord. In einer
Erklärung begrüßen sie die Absicht des Bundesrats, der eine Vernehmlassung zur organisierten
Sterbehilfe in mehreren Varianten ausarbeiten lassen will; eine davon soll ein Verbot
vorsehen. Die Bischöfe lehnen „jeden Versuch ab, organisierte und gewerbsmässig betriebene
Beihilfe zum Selbstmord gesetzlich zu legitimieren“. Die Einführung von „minimalen
Sorgfalts- und Beratungspflichten“ für Sterbehilfeorganisationen halten sie für „untragbar“.
Denn mit der Einhaltung und Kontrolle solcher Pflichten würde diesen Organisationen
ausserhalb der staatlichen Duldung unweigerlich auch eine „staatliche Legitimation“
zugebilligt. Aus Sicht der Bischöfe wäre nur ein Verbot der organisierten und gewerbsmässigen
Beihilfe zum Selbstmord eine „angemessene Lösung“.