„Ein Geschiedener ist keineswegs aus der Kirche ausgeschlossen; er ist vielmehr dazu
aufgerufen, betend an der kirchlichen Liturgie teilzunehmen.“ Das schreibt die Vatikanzeitung
„L`Osservatore Romano“ in ihrer Freitagsausgabe. Der Theologe Inos Biffi geht in dem
Artikel auf eine Debatte ein, die u.a. durch Äußerungen des früheren Mailänder Erzbischofs,
Kardinal Carlo Maria Martini, ausgelöst wurde. Dieser hatte kürzlich in einem Gespräch
dieselbe Verzeihung für wiederverheiratete Geschiedene gefordert, wie die Kirche sie
ja auch den Lefebvre-Bischöfen habe zuteil werden lassen. Der Fall liege bei Geschiedenen
etwas anders, notiert Biffi, weil sie ja auch nach der Scheidung und evtl. nach ihrer
Wiederheirat in der Kirche verblieben seien; da gebe es also auch keine Exkommunikation,
die man aufheben könne. Dass Geschiedene aufgefordert würden, an der Meßfeier teilzunehmen,
doch ohne die Kommunion zu empfangen, habe in der Kirchengeschichte von jeher Vorbilder,
etwa die Katechumenen, also Taufbewerber, in der alten Kirche.