2009-05-25 15:28:38

D: Bischöfe dürfen Protestierer aus Räten ausschließen


Bischöfe haben laut einer Meldung der Katholischen Nachrichtenagentur KNA offenbar künftig das Recht, Mitstreiter der Bewegung „Wir sind Kirche“ aus kirchlichen Gremien auszuschließen. Laut KNA hat der oberste Gerichtshof der katholischen Kirche im Vatikan Bischöfen dieses Recht zugesprochen. Wer sich den öffentlichen Protesten der Organisation gegen Papst, Bischöfe und Lehramt anschließe, mache sich „unfähig für die Mitgliedschaft in kirchlichen Räten“, heißt es in einem Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur vom 14. März, das der KNA nach deren Angaben vorliegt. Ratsmitglieder müssten sich demnach von den Grundlagen und Vorhaben der Vereinigung zumindest distanzieren. Die Entscheidungsbefugnis liege im Einzelfall beim Diözesanbischof.

Der von der Agentur bekannt gemachte Richterspruch von zwei Kardinälen und drei Bischöfen zieht einen Schlussstrich unter einen jahrelangen innerkirchlichen Rechtsstreit. Der frühere Regensburger Diözesanratsvorsitzende Fritz Wallner und ein anderes ehemaliges Ratsmitglied hatten nach der 2005 erfolgten Neuordnung der diözesanen Räte durch Bischof Gerhard Ludwig Müller mehrere Verfahren angestrengt. Bei einigen demonstrativen Aktionen war Wallner gemeinsam mit „Wir sind Kirche“-Aktivisten aufgetreten. - Die Bewegung „Wir sind Kirche“ entstand aus dem so genannten Kirchenvolksbegehren, das 1995 ausgehend von Österreich in mehreren Ländern stattfand. Damals schlossen sich weit mehr als eine Million Menschen per Unterschrift einem Reformkatalog an. Zu den Forderungen gehörte unter anderem die Aufhebung der Zölibatspflicht für Priester und die Frauenordination.

(kna 25.05.2009 bp)









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