D: Bischöfe dürfen Protestierer aus Räten ausschließen
Bischöfe haben laut einer Meldung der Katholischen Nachrichtenagentur KNA offenbar
künftig das Recht, Mitstreiter der Bewegung „Wir sind Kirche“ aus kirchlichen Gremien
auszuschließen. Laut KNA hat der oberste Gerichtshof der katholischen Kirche im Vatikan
Bischöfen dieses Recht zugesprochen. Wer sich den öffentlichen Protesten der Organisation
gegen Papst, Bischöfe und Lehramt anschließe, mache sich „unfähig für die Mitgliedschaft
in kirchlichen Räten“, heißt es in einem Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen
Signatur vom 14. März, das der KNA nach deren Angaben vorliegt. Ratsmitglieder müssten
sich demnach von den Grundlagen und Vorhaben der Vereinigung zumindest distanzieren.
Die Entscheidungsbefugnis liege im Einzelfall beim Diözesanbischof.
Der von
der Agentur bekannt gemachte Richterspruch von zwei Kardinälen und drei Bischöfen
zieht einen Schlussstrich unter einen jahrelangen innerkirchlichen Rechtsstreit. Der
frühere Regensburger Diözesanratsvorsitzende Fritz Wallner und ein anderes ehemaliges
Ratsmitglied hatten nach der 2005 erfolgten Neuordnung der diözesanen Räte durch Bischof
Gerhard Ludwig Müller mehrere Verfahren angestrengt. Bei einigen demonstrativen Aktionen
war Wallner gemeinsam mit „Wir sind Kirche“-Aktivisten aufgetreten. - Die Bewegung
„Wir sind Kirche“ entstand aus dem so genannten Kirchenvolksbegehren, das 1995 ausgehend
von Österreich in mehreren Ländern stattfand. Damals schlossen sich weit mehr als
eine Million Menschen per Unterschrift einem Reformkatalog an. Zu den Forderungen
gehörte unter anderem die Aufhebung der Zölibatspflicht für Priester und die Frauenordination.