D: ZdK lobt Parlamentsbeschluss zur Vermeidung von Spätabtreibungen
Das Präsidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken hat die Parlamentsentscheidung
zur gesetzlichen Neuregelung für Spätabtreibungen begrüßt. „Dieser Beschluss wird
dem Schutz des Lebens und dem Beistand der Eltern in ihrer Notsituation dienen“, so
ZdK-Präsident, Hans Joachim Meyer, in einer Presseerklärung von diesem Donnerstag.
Jetzt komme es auf eine präzise Umsetzung des Beschlusses an. - Der Deutsche Bundestag
hatte am Mittwochnachmittag über eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
abgestimmt. Dabei sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten für einen Gesetzesentwurf
aus, der eine bessere Beratung von Schwangeren in Konfliktsituationen vorsieht, um
Spätabtreibungen zu vermeiden. Der fraktionsübergreifende Entwurf um die Abgeordneten
Kerstin Griese (SPD), Johannes Singhammer (CDU/CSU), Katrin Göring-Eckhardt (Grüne)
und Ina Lenke (FDP) verpflichtet Ärzte, die eine Pränataldiagnostik vornehmen, Frauen
künftig auch über die medizinischen und psychosozialen Aspekte einer Spätabtreibung
aufzuklären. Weiter sieht er eine dreitägige Bedenkzeit vor einem Abbruch vor. Eine
solche Frist könne zum Mut beitragen, sich für ein behindertes Kind zu entscheiden,
so die stellvertretende SPD-Vorsitzende, Andrea Nahles, die für den Entwurf plädiert
hatte. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte dafür gestimmt. Kritik an dem Beschluss
kam aus den Reihen der Union von den „Christdemokraten für das Leben“ (CDL). In einer
Pressemitteilung erklärte deren Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, auch die neue Regelung
trage weiterhin zu einer Diskriminierung von Behinderten bei. Es sei inakzeptabel,
dass ungeborene Kinder, bei denen kurz vor der Geburt eine mögliche Behinderung diagnostiziert
worden sei, weiterhin straffrei abgetrieben werden dürften.