2009-05-12 17:44:02

D: Abstimmung über Spätabtreibung


Der Bundestag stimmt voraussichtlich am Donnerstag über zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe zur Eingrenzung von Spätabtreibungen ab. Ein Gruppenentwurf von Mitgliedern mehrerer Fraktionen (Johannes Singhammer, CSU, Kerstin Griese, SPD, Ina Lenke, FDP und Katrin Göring-Eckardt, Grüne) fordert unter anderem eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der Diagnose einer Behinderung und einer möglichen Indikationsstellung, eine Beratungspflicht des Arztes und ein Beratungsrecht der Schwangeren. Daneben gibt es einen Entwurf von SPD-Abgeordneten um die Politikerin Christel Humme. Sie sprechen sich gegen die konkrete Bedenkzeit aus und legen den Schwerpunkt auf mehr Beratungsangebote für Schwangere - Der deutsche Caritasverband begrüßte in einer Pressemitteilung von diesem Dienstag „alle gesetzlichen Initiativen, die dem Schutz des ungeborenen Lebens als absolut schützenswertem Gut dienen". Die vorgeschlagenen Regelungen im gruppenübergreifenden Gesetzentwurf sind aus Sicht der Caritas-Schwangerschaftsberatung positiv zu bewerten. Hilfreiche wäre es, außerdem die medizinische und psychosoziale Beratung vor der pränataldiagnostischen Untersuchung zu stärken. Die Bundesärztekammer sprach sich indes klar für den fraktionsübergreifenden Entwurf aus und forderte konkrete Gesetzesänderungen. Die ärztliche Beratungspflicht und eine mindestens dreitägige Bedenkzeit der betroffenen Frauen zwischen Diagnose und etwaiger Durchführung der Abtreibung müssten im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden.
(pm 12.05.2009 bp)








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