Am 14. Mai wird der Bundestag zwischen zwei Gesetzesentwürfen über Spätabtreibungen
abstimmen. Am Dienstag scheiterte der Versuch einen fraktionsübergreifenden Entwurf
zum Thema zu finden. Der CSU-Familienpolitiker Johannes Singhammer vertritt mit Kerstin
Griese (SPD), Ina Lenke (FDP) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) einen bereits im April
erzielten Kompromiss. Sie wollen unter anderem eine dreitägige Bedenkzeit zwischen
der Diagnose einer Behinderung und einer möglichen Abtreibung gesetzlich festschreiben.
Auch die Beratungspflicht des Arztes und ein Beratungsrecht der Schwangeren solle
demnach per Gesetz verankert werden. Singhammer betonte, die Bedenkfrist von drei
Tagen sei wichtig, damit sich Schwangere mit der neuen Situation auseinandersetzen
und eine ruhige Entscheidung treffen könnten. Dagegen steht der Gesetzesentwurf der
SPD-Abgeordneten um Christel Humme. Sie sind gegen eine konkrete Bedenkzeit und legen
ihren Schwerpunkt auf mehr Beratungsangebote für Schwangere. Die Kölner Medizinethikerin
und Mitglied des deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, bewertete dieses Konzept
kritisch. Es würde die Lage der Frauen verschlechtern und übersehe die fachliche Debatte
der vergangenen Monate.