2009-05-06 13:15:44

Bundestag entscheidet über Spätabtreibung


Am 14. Mai wird der Bundestag zwischen zwei Gesetzesentwürfen über Spätabtreibungen abstimmen. Am Dienstag scheiterte der Versuch einen fraktionsübergreifenden Entwurf zum Thema zu finden. Der CSU-Familienpolitiker Johannes Singhammer vertritt mit Kerstin Griese (SPD), Ina Lenke (FDP) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) einen bereits im April erzielten Kompromiss. Sie wollen unter anderem eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der Diagnose einer Behinderung und einer möglichen Abtreibung gesetzlich festschreiben. Auch die Beratungspflicht des Arztes und ein Beratungsrecht der Schwangeren solle demnach per Gesetz verankert werden. Singhammer betonte, die Bedenkfrist von drei Tagen sei wichtig, damit sich Schwangere mit der neuen Situation auseinandersetzen und eine ruhige Entscheidung treffen könnten. Dagegen steht der Gesetzesentwurf der SPD-Abgeordneten um Christel Humme. Sie sind gegen eine konkrete Bedenkzeit und legen ihren Schwerpunkt auf mehr Beratungsangebote für Schwangere. Die Kölner Medizinethikerin und Mitglied des deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, bewertete dieses Konzept kritisch. Es würde die Lage der Frauen verschlechtern und übersehe die fachliche Debatte der vergangenen Monate.

(kna 06.05.09 ske)







All the contents on this site are copyrighted ©.