Die Kirche begrüßt die Einigung auf gesetzliche Regelungen für Gentests. Das Gendiagnostikgesetz,
das am Freitag im Bundestag zur Verabschiedung ansteht, sorge für Klärung bei zahlreichen
offenen Fragen, sagte der Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, am Donnerstag
in Berlin. Hervorzuheben sei das Verbot von vorgeburtlichen Untersuchungen auf Krankheiten,
die erst im Erwachsenenalter ausbrechen. Jüsten bedauerte zugleich, dass der Forschungsbereich
ausgeklammert bleibe. Der Gesetzentwurf, den der Gesundheitsausschuss nach monatelangem
Ringen verabschiedet hatte, sieht strenge gesetzliche Vorgaben für Gentests vor. Diese
sollen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Personen zulässig sein und ausschließlich
von Ärzten durchgeführt werden dürfen. Vorgeburtliche Untersuchungen sollen auf rein
medizinische Zwecke beschränkt bleiben. (kna 23.04.2009 gs)