Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital
nicht direkt beziehen und lagern. Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat
als letzte Instanz einen Entscheid der schweizerischen Arzneimittelbehörde Swissmedic
bestätigt. Im vergangenen Oktober hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht Dignitas
abgewiesen. Konkret ging es darum, dass die Sterbehilfehilfeorganisation das Mittel
selber in der Apotheke beziehen wollte, wenn ein Arzt es einem Sterbewilligen verschreibt.
(kipa 08.04.2009 gs)