2009-04-08 15:11:33

Schweiz: Niederlage für Dignitas


Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital nicht direkt beziehen und lagern. Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat als letzte Instanz einen Entscheid der schweizerischen Arzneimittelbehörde Swissmedic bestätigt. Im vergangenen Oktober hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht Dignitas abgewiesen. Konkret ging es darum, dass die Sterbehilfehilfeorganisation das Mittel selber in der Apotheke beziehen wollte, wenn ein Arzt es einem Sterbewilligen verschreibt.
(kipa 08.04.2009 gs)








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