Rund 50 Bischöfe aus dem In- und Ausland sowie mehrere Tausend Gläubige haben an diesem
Sonntag den neuen Bischof von Münster, Felix Genn, zu seinem Amtsantritt begleitet.
Mit einem feierlichen Pontifkalamt im Paulus-Dom nahm Bischof Genn in der kirchenrechtlich
vorgeschriebenen Form „Besitz“ vom Bistum. Der bisherige Oberhirte von Essen ist der
76. Bischof von Münster, dem drittgrößten Bistum in Deutschland. Genn trat die Nachfolge
des im vergangenen Jahr aus Altersgründen zurückgetretenen Bischof Reinhard Lettmann
an. Konzelebranten waren im Paulus-Dom unter anderem der Metropolit der Kirchenprovinz
und Kölner Erzbischof, Joachim Kardinal Meisner, sowie der Apostolische Nuntius in
Deutschland, Erzbischof Jean-Claude Perisset. Während des Gottesdienstes würdigte
der Vorsitzende des deutschen Episkopates, Erzbischof Robert Zollitsch, den neuen
Hirten von Münster als „Missionsreisenden im besten Sinne des Wortes“. Bischof Genn
habe die Vielfalt Deutschlands bereits in verschiedenen Aufgaben erlebt: „Von den
Höhenzügen des Hunsrücks bei Trier, über die hunderte von Metern tiefen Schachtanlagen
im Bistum Essen und jetzt kommt er – gleichsam hinausgeführt in die Weite – in die
Ebenen des Münsterlandes.“ Wie der Heilige Liudger und der Apostel Paulus damals werde
auch Bischof Genn jetzt erneut einen Aufbruch wagen. Zollitsch erinnerte an ein Wort
des Theologen Hans Urs von Balthasar: „Glaubhaft ist nur Liebe.“ Zum authentischen
Handeln gehöre auch für Bischof Genn die Liebe. „Paulus spricht auch von dieser Liebe
als der selbstlosen Hingabe für die Menschen. Diesen engen Bezug zum Menschen pflegt
auch Bischof Genn. Er wird als Bischof gefragt sein, auf die pastoralen Fragen und
Nöte der Menschen eine Antwort zu geben“, so Zollitsch. „Der Bischof in dieser Zeit
muss die Stimme in der Gesellschaft erheben und wie Paulus den Mut haben, das rechte
Wort zur rechten Zeit zu sagen. Die Kirche braucht sich in der Gesellschaft nicht
zu verstecken. Die Bischöfe von Münster sind bekannt dafür, dass sie nicht wegschauen,
wenn es Probleme zu benennen gilt.“ (pm 29.03.2009 gs)