Der römische Senat hat mit deutlicher Mehrheit ein Gesetz zu Patientenverfügungen
und Sterbehilfe angenommen. Der Entwurf, der jetzt noch die Abgeordnetenkammer passieren
muss, sieht ein umfassendes Verbot von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid vor. Damit
reagiert das politische Rom auf den so genannten „Fall Eluana“, der die italienische
Öffentlichkeit im Frühjahr sehr erregt hat. Trotz Versuchen aus der Politik, sie zu
stoppen, hatten Ärzte die Nahrungsmittelzufuhr einer Koma-Patientin abgebrochen; diese
starb daraufhin. Für den Gesetzentwurf zum biologischen Testament stimmten am Donnerstag
Abend 150 Parlamentarier mit Ja; 123 votierten dagegen. In der jetzt verabschiedeten
Fassung wird die Versorgung mit Nahrung und Wasser von lebensverlängernden Eingriffen
abgegrenzt. Ein Abbruch der Ernährung soll demnach auch auf ausdrücklichen Willen
des Patienten nicht möglich sein. Stimmen aus dem Vatikan und der italienischen Kirche
begrüßen den Text. Damit werde de facto jede Form von aktiver Sterbehilfe verboten,
bei Strafandrohung für die behandelnden Ärzte.