Vor einer Bundestagsanhörung zu Spätabtreibungen beklagt die „Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung“ einen „unsäglichen Abtreibungsautomatismus“.
Es gebe eine „gezielte Suche nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen
während der Schwangerschaft“. Bei entsprechenden Befunden folge dann eine Abtreibung.
Der Bundestags-Familienausschuss hört an diesem Montag zu diesem Thema Experten. Als
Spätabtreibung gelten Abbrüche ab der 23. Schwangerschaftswoche. Im vorigen Jahr betrug
deren Zahl laut offiziellen Angaben 231. In aller Regel stehen sie im Zusammenhang
mit einer schweren Behinderung oder mangelnden Lebensfähigkeit des Kindes. (kna
15.03.2009 sk)