Brasilien Die Bischofskonferenz hat zur Abtreibung nach der Vergewaltigung eines
9-jährigen Mädchens Stellung bezogen. Vor allem sei Vergewaltigung ein schwereres
Vergehen als die Abtreibung. Nach dem Kirchenrecht sind diejenigen automatisch von
den Sakramenten ausgeschlossen, die sich aktiv an einer Abtreibung beteiligen. Bisher
sei jedoch unklar, wer sich die Exkommunikation zugezogen habe, so die Bischofskonferenz
laut KNA. Denn das hänge auch vom Gewissen der Beteiligten ab. Die Ärzte wie auch
die Mutter hatten beste Absicht und wollten das Leben der Schwangeren retten. Der
Vergewaltiger sei jedenfalls aus der Kirche ausgeschlossen, da er eine Todsünde begangen
habe. Das Gesetz Gottes zähle mehr als das Kirchenrecht. (KNA 14.3. gem)