2009-03-02 13:08:23

Belgien: Sterbehilfe-Verfügung


Immer mehr Belgier lassen laut Medienberichten eine Sterbehilfe-Verfügung eintragen. Allein in diesem Jahr hätten bereits rund 1.100 Bürger des Landes bei den Gemeinden den Wunsch registrieren lassen, im Fall eines irreversiblen Komas aktive Sterbehilfe zu erhalten. Das seien rund 25 Sterbehilfe-Verfügungen pro Tag. Seit der Einführung der Verfügungen im September 2008 hätten insgesamt mehr als 4.500 Belgier eine solche Verfügung im Rathaus registrieren lassen, heißt es in den Berichten unter Berufung auf den nationalen Gesundheitsdienst. Das Dokument ist fünf Jahre gültig. In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit Herbst 2002 gestattet. Voraussetzung ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben „freiwillig, überlegt und wiederholt“ geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie psychisch unerträglich macht.

(kna 02.03.2009 sk)







All the contents on this site are copyrighted ©.