Caritas Österreich
hat das neue Bleiberecht als „lebbaren Kompromiss“ bezeichnet. Den neuen Gesetzesentwurf
hatte der österreichische Ministerrat an diesem Dienstag verabschiedet. Der Wiener
Caritasdirektor Michael Landau zeigte sich zufrieden, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf
in letzter Minute von der Regierung noch in einigen Punkten entschärft worden sei.
Die neue Regelung des humanitären Bleiberechts sieht vor, dass die letzte Entscheidung
über die Gewährung eines Aufenthaltstitels beim Innenministerium bleibt. Bei einer
positiven Empfehlung muss dann noch das Innenressort das Bleiberecht bestätigen. Dazu
wird im Ministerium ein Beirat eingerichtet, in dem u.a. auch kirchliche und humanitäre
Hilfsorganisationen vertreten sein sollen, und der die Innenministerin beraten soll. Österreich
brauche „einen fairen Umgang mit allen Menschen, egal welcher Herkunft, und einen
menschenrechtskonformen Umgang mit Schutzsuchenden“, so Landau weiter.
„Das
Migrationsthema darf nicht länger nur unter dem Sicherheitsaspekt abgehandelt werden.
Migration und Integration seien Querschnittsthemen, die alle Gesellschaftsbereiche
berühren. Die Regierung sollte das Integrationsthema mit der nötigen Nüchternheit
und Gelassenheit umgehend in Angriff nehmen. In diesem Zusammenhang erinnere ich auch
an das gemeinsame Papier der Kirchen und Religionsgemeinschaften, das unter anderem
eine Harmonisierung von Aufenthalt und Beschäftigung als wichtige Voraussetzung für
erfolgreiche Integration sieht.“ (kap 24.02.2009 mg)