2009-02-19 13:38:12

Schweiz: Embryonenschutz?


Die Präimplantationsdiagnostik (PID) soll in der Schweiz unter strengen Voraussetzungen erlaubt werden. Bis zum 18. Mai läuft im Bundesrat das Prüfverfahren zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Nach aktueller Gesetzeslage ist es in der Schweiz verboten, künstlich gezeugte Embryos auf Erbkrankheiten zu untersuchen, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Künftig soll die PID jenen Paaren möglich sein, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihren Kindern die Veranlagung für eine schwere Krankheit übertragen. Die gezielte Erzeugung so genannter „Retter-Babies“ soll dem Gesetzentwurf zufolge in der Schweiz verboten bleiben.
(diverse 19.02.2009 gs)







All the contents on this site are copyrighted ©.