Die Präimplantationsdiagnostik (PID) soll in der Schweiz unter strengen Voraussetzungen
erlaubt werden. Bis zum 18. Mai läuft im Bundesrat das Prüfverfahren zu einer Änderung
des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Nach aktueller
Gesetzeslage ist es in der Schweiz verboten, künstlich gezeugte Embryos auf Erbkrankheiten
zu untersuchen, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Künftig soll die
PID jenen Paaren möglich sein, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihren Kindern
die Veranlagung für eine schwere Krankheit übertragen. Die gezielte Erzeugung so genannter
„Retter-Babies“ soll dem Gesetzentwurf zufolge in der Schweiz verboten bleiben. (diverse
19.02.2009 gs)