Das Verfassungsgericht hat das bisher gültige restriktive Religionsgesetz am Mittwoch
für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz, das eine verstärkte Kontrolle vor allem
kleinerer Religionsgemeinschaften vorsah und die Verbreitung von Religionsmaterial
einschränken sollte, war zuvor unter anderem von der EU und der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) scharf kritisiert worden. Nachdem das Gesetz im
November vergangenen Jahres vom Parlament beschlossen worden war, hatte Staatspräsident
Nursultan Abischewitsch Nazarbayev das Verfassungsgericht um Prüfung angerufen. Kasachstan,
dessen Bevölkerung etwa zu gleichen Teilen aus Christen und Muslimen besteht, übernimmt
als erste frühere Sowjetrepublik 2010 den Vorsitz der OSZE. Menschenrechtler fordern,
dass es vorher Meinungs- und Religionsfreiheit garantieren müsse.