Die neue Rechtsordnung des Vatikanstaates sei nicht als Kritik am italienischen Staat
zu verstehen. Das unterstrich der Präsident des Governatorats des Vatikans, Kardinal
Giovanni Lajolo, an diesem Freitag. Seit Jahresbeginn gelten Gesetze und Verordnungen,
die der italienische Staat erlässt, nicht mehr automatisch auch im Vatikan. Diese
seit den Lateranverträgen von 1929 geübte Praxis sei nur schwierig für neu hinzugekommene
Gesetze wie etwa bezüglich des Arbeitsrechts, die für die Regelungen des Vatikanstaates
überarbeitet werden müssten. In der Frage der Integration der italienischen Rechtsordnung
in die des Vatikans habe sich seit 1929 nichts geändert, so Lajolo jetzt. Es seien
nur viele Gesetze hinzugekommenen, die man an die des Vatikanstaates anpassen müsse. (rv/ansa
30.01.2009 pr)