Die Schweizer Bischofskonferenz hat an diesem Mittwoch Gebrauch der Generalabsolution
eingeschränkt. Der kollektive Sündenerlass dürfe nur noch bei drohender Todesgefahr
erteilt werden, heißt es in den neuen Richtlinien zu Beichte und Absolution. Die Schweizer
Bischöfe kommen damit einer Aufforderung Papst Johannes Paul II.. Er hatte bereits
2002 im Apostolischen Schreiben „Misericordia Die“ den Ausnahmecharakter der Generalabsolution
betont und die Bischöfe weltweit aufgerufen, ihre diesbezüglichen Normen zu aktualisieren.
Die jahrzehntelang übliche Praxis, am Ende von Bußgottesdiensten die kollektive Absolution
zu erteilen, ist künftig auch in der Schweiz damit nicht erlaubt. „Die Vergebung als
Geschenk Gottes an den Menschen kann empfangen, wer sich schuldig bekennt. Aus diesem
Grund gehört das persönliche Bekenntnis wesentlich zum Sakrament der Versöhnung“,
betonen die Bischöfe in den einleitenden Erwägungen des Dekrets. Die „weit verbreitete
Schweizer Praxis“ werde „in Übereinstimmung mit der überwältigenden Mehrheit der katholischen
Diözesen der Weltkirche“ geändert, heißt es in einem von der Bischofskonferenz in
Auftrag gegebenen Begleitartikel des Freiburger Pastoraltheologen François-Xavier
Amherdt. Dies werde nicht überall auf positiv aufgenommen werden, sondern „ohne Zweifel
Enttäuschungen hervorrufen und Fragen aufwerfen“. In der Neuordnung liege aber auch
eine Chance für eine kreative Neuentdeckung der Einzelbeichte und einer Erneuerung
der Bußpastoral. (kipa) (kipa 14.01.2009 bp)