2009-01-14 14:58:01

Schweiz: Kein kollektiver Sündenerlass


Die Schweizer Bischofskonferenz hat an diesem Mittwoch Gebrauch der Generalabsolution eingeschränkt. Der kollektive Sündenerlass dürfe nur noch bei drohender Todesgefahr erteilt werden, heißt es in den neuen Richtlinien zu Beichte und Absolution. Die Schweizer Bischöfe kommen damit einer Aufforderung Papst Johannes Paul II.. Er hatte bereits 2002 im Apostolischen Schreiben „Misericordia Die“ den Ausnahmecharakter der Generalabsolution betont und die Bischöfe weltweit aufgerufen, ihre diesbezüglichen Normen zu aktualisieren. Die jahrzehntelang übliche Praxis, am Ende von Bußgottesdiensten die kollektive Absolution zu erteilen, ist künftig auch in der Schweiz damit nicht erlaubt. „Die Vergebung als Geschenk Gottes an den Menschen kann empfangen, wer sich schuldig bekennt. Aus diesem Grund gehört das persönliche Bekenntnis wesentlich zum Sakrament der Versöhnung“, betonen die Bischöfe in den einleitenden Erwägungen des Dekrets. Die „weit verbreitete Schweizer Praxis“ werde „in Übereinstimmung mit der überwältigenden Mehrheit der katholischen Diözesen der Weltkirche“ geändert, heißt es in einem von der Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen Begleitartikel des Freiburger Pastoraltheologen François-Xavier Amherdt. Dies werde nicht überall auf positiv aufgenommen werden, sondern „ohne Zweifel Enttäuschungen hervorrufen und Fragen aufwerfen“. In der Neuordnung liege aber auch eine Chance für eine kreative Neuentdeckung der Einzelbeichte und einer Erneuerung der Bußpastoral. (kipa)
(kipa 14.01.2009 bp)








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