2009-01-09 14:45:40

D: Karlsruhe bekräftigt kirchliche Autonomie


Kirchliche Personalentscheidungen können nicht von staatlichen Gerichten überprüft werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag. Ein Pfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland hatte gegen seine Versetzung in den Wartestand und später in den Ruhestand Verfassungsbeschwerde einlegen wollen, Karlsruhe nahm sie jedoch nicht an. Die im Artikel 140 des Grundgesetzes garantierte Eigenständigkeit der Kirchen werde beeinträchtigt, wenn die staatliche Justiz in kirchliche Belange eingreife, begründete das Gericht seine Entscheidung. Vor allem die Ausgestaltung des kirchlichen Dienst- und Amtsrechts könne nicht vor staatlichen Gerichten behandelt werden.
(faz 09.01.2009 bp)








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