2009-01-04 14:15:21

Schweiz: „Selbstsucht“ bei Dignitas?


Die Zürcher Staatsanwaltschaft will wissen, wofür Dignitas die Einnahmen verwendet. Die Sterbehilfeorganisation müsste mit Klagen rechnen, würde ihr „Selbstsucht“ nachgewiesen, meldet die NZZ am Sonntag. Im November hat der Zürcher Regierungsrat dargelegt, dass sämtliche Strafverfahren gegen die Sterbehilfeorganisation Dignitas „mangels rechtsgenügenden Verdachts einer strafbaren Handlung“ eingestellt wurden. Die Einstellungen bedeuten jedoch keine Kapitulation der Justiz und keine Entwarnung für Dignitas-Geschäftsführer Ludwig A. Minelli. Das zeigen jetzt Äußerungen des stellvertretenden leitenden Zürcher Staatsanwalts Jürg Vollenweider. Er verweist auf die gesetzliche Regelung, die „Beihilfe zum Suizid aus selbstsüchtigen Motiven“ unter Strafe stellt. Vollenweider fordert daher von den Sterbehilfeorganisationen finanzielle Transparenz: „Wenn deren Buchhaltung nicht eingesehen werden kann, könnten selbstsüchtige Motive verborgen sein.“ In einem Interview mit der französischen Zeitung „Le Monde“ sagte Dignitas-Geschäftsführer Minelli, dass er die Gelder auch dafür einsetze, um in Europa für das Recht auf einen „selbstbestimmten Tod“ zu werben. Im französischen Fernsehsehen erwähnte er „erhebliche Aufwände wegen Rechtsstreitigkeiten“. - Die Zürcher Staatsanwaltschaft will zuerst die in Aussicht gestellten nationalen Aufsichtsregeln für die Suizidbeihilfe abwarten. Bis zum Frühjahr wird Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf dem Gesamtbundesrat neue Regeln für die Sterbehilfeorganisationen beantragen. Die Nationale Ethikkommission setzt bei den neuen Regeln für die Sterbehilfeorganisationen vor allem darauf, dass der Sterbewunsch einer Person ernsthaft überprüft wird.
(nzz 04.01.2009 bp)









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