Die Zürcher Staatsanwaltschaft will wissen, wofür Dignitas die Einnahmen verwendet.
Die Sterbehilfeorganisation müsste mit Klagen rechnen, würde ihr „Selbstsucht“ nachgewiesen,
meldet die NZZ am Sonntag. Im November hat der Zürcher Regierungsrat dargelegt, dass
sämtliche Strafverfahren gegen die Sterbehilfeorganisation Dignitas „mangels rechtsgenügenden
Verdachts einer strafbaren Handlung“ eingestellt wurden. Die Einstellungen bedeuten
jedoch keine Kapitulation der Justiz und keine Entwarnung für Dignitas-Geschäftsführer
Ludwig A. Minelli. Das zeigen jetzt Äußerungen des stellvertretenden leitenden Zürcher
Staatsanwalts Jürg Vollenweider. Er verweist auf die gesetzliche Regelung, die „Beihilfe
zum Suizid aus selbstsüchtigen Motiven“ unter Strafe stellt. Vollenweider fordert
daher von den Sterbehilfeorganisationen finanzielle Transparenz: „Wenn deren Buchhaltung
nicht eingesehen werden kann, könnten selbstsüchtige Motive verborgen sein.“ In einem
Interview mit der französischen Zeitung „Le Monde“ sagte Dignitas-Geschäftsführer
Minelli, dass er die Gelder auch dafür einsetze, um in Europa für das Recht auf einen
„selbstbestimmten Tod“ zu werben. Im französischen Fernsehsehen erwähnte er „erhebliche
Aufwände wegen Rechtsstreitigkeiten“. - Die Zürcher Staatsanwaltschaft will zuerst
die in Aussicht gestellten nationalen Aufsichtsregeln für die Suizidbeihilfe abwarten.
Bis zum Frühjahr wird Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf dem Gesamtbundesrat
neue Regeln für die Sterbehilfeorganisationen beantragen. Die Nationale Ethikkommission
setzt bei den neuen Regeln für die Sterbehilfeorganisationen vor allem darauf, dass
der Sterbewunsch einer Person ernsthaft überprüft wird. (nzz 04.01.2009 bp)