Der Vatikanstaat reformiert die auf seinem Gelände gültigen Gesetze. Das berichtet
die Vatikan-Zeitung „L`Osservatore Romano“ in ihrer Mittwochsausgabe. Ein Gesetz Nr.
LXXI, das der Papst bereits im Oktober erlassen habe, trete am ersten Januar 2009
in Kraft. Der Text betrifft die Quellen des im Vatikan gültigen Rechts. Er verschlankt
das bisher gültige Gesetzeswerk: Aus den 25 Artikeln des 1929 zusammengestellten Werkes
werden jetzt nur 13 Artikel. Das Kirchenrecht wird als erste und grundlegende Rechtsquelle
bezeichnet. Eine wichtige Änderung betrifft italienische Gesetze: Sie wurden bislang
sozusagen automatisch auch im Vatikan anerkannt. Künftig wird dafür ein Prozedere
vorgesehen, bei dem Vatikan-Behörden die Vereinbarkeit italienischer Normen mit vatikanischen
Rechtsvorstellungen bestätigen müssen. Der Vatikan begründet dieses Vorgehen u.a.
mit der großen Zahl italienischer Gesetze, mit der „Instabilität bei der bürgerlichen
Gesetzgebung“ Roms und mit „zu häufig auftretenden Widersprüchen zwischen italienischen
Gesetzen und Prinzipien, auf die die Kirche nicht verzichten will“. In italienischen
Medien und bei Politikern haben diese Zeilen eine Polemik ausgelöst. Ein Minister
der regierenden Mitte-Rechts-Koalition unter Premier Silvio Berlusconi versprach,
das italienische Gesetzbuch radikal zu vereinfachen. – Der Vatikan nennt die neue
Norm von Papst Benedikt einen „wichtigen Schritt hin zu einem Corpus Vaticanum“. Es
gehe von der thomistischen Vorstellung aus, dass „Rechtsvorstellungen und Werte unveränderlich
sind“.