2008-12-31 12:11:44

Vatikan: Auf dem Weg zu einem „Corpus Vaticanum“


Der Vatikanstaat reformiert die auf seinem Gelände gültigen Gesetze. Das berichtet die Vatikan-Zeitung „L`Osservatore Romano“ in ihrer Mittwochsausgabe. Ein Gesetz Nr. LXXI, das der Papst bereits im Oktober erlassen habe, trete am ersten Januar 2009 in Kraft. Der Text betrifft die Quellen des im Vatikan gültigen Rechts. Er verschlankt das bisher gültige Gesetzeswerk: Aus den 25 Artikeln des 1929 zusammengestellten Werkes werden jetzt nur 13 Artikel. Das Kirchenrecht wird als erste und grundlegende Rechtsquelle bezeichnet. Eine wichtige Änderung betrifft italienische Gesetze: Sie wurden bislang sozusagen automatisch auch im Vatikan anerkannt. Künftig wird dafür ein Prozedere vorgesehen, bei dem Vatikan-Behörden die Vereinbarkeit italienischer Normen mit vatikanischen Rechtsvorstellungen bestätigen müssen. Der Vatikan begründet dieses Vorgehen u.a. mit der großen Zahl italienischer Gesetze, mit der „Instabilität bei der bürgerlichen Gesetzgebung“ Roms und mit „zu häufig auftretenden Widersprüchen zwischen italienischen Gesetzen und Prinzipien, auf die die Kirche nicht verzichten will“. In italienischen Medien und bei Politikern haben diese Zeilen eine Polemik ausgelöst. Ein Minister der regierenden Mitte-Rechts-Koalition unter Premier Silvio Berlusconi versprach, das italienische Gesetzbuch radikal zu vereinfachen. – Der Vatikan nennt die neue Norm von Papst Benedikt einen „wichtigen Schritt hin zu einem Corpus Vaticanum“. Es gehe von der thomistischen Vorstellung aus, dass „Rechtsvorstellungen und Werte unveränderlich sind“.

(rv 31.12.2008 sk)







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