Wer im kommenden Jahr eine kirchliche Trauung ohne vorausgehende Ziviltrauung wünscht,
braucht dazu eine eigene kirchliche Unbedenklichkeitserklärung, das sogenannte „Nihil
obstat“ (lateinisch „Es steht nichts im Wege“). Eine entsprechende Anordnung setzen
die deutschen Bischöfe für ihre Jurisdiktionsbereiche derzeit in Kraft. Durch das
am 1. Januar 2009 in Kraft tretende neue Personenstandsgesetz ist eine nur kirchliche
Trauung möglich. Sie solle aber nur im Ausnahmefall erfolgen, „wenn eine standesamtliche
Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist“, heißt es in der Ordnung. Insbesondere
wird von ihnen das Versprechen erwartet, „alle Pflichten zu übernehmen und gewissenhaft
zu erfüllen, die sie mit der kirchlichen Trauung übernehmen“. Dazu gehöre insbesondere
auch die materielle Fürsorge der Ehepartner füreinander und für die aus der Ehe hervorgehenden
Kinder. Die Brautleute sollten auch Gründe angeben, warum sie eine standesamtliche
Eheschließung nicht wollten. (pm 22.12.2008 mc)