„Es müsste
im Grunde genommen wieder zu der alten Regelung zurückgefunden werden, das wäre sicher
schon ein echter Fortschritt.“ So kommentiert Karl Jüsten, Leiter des katholischen
Büros bei der Bundesregierung, die aktuelle politische Debatte zur Spätabtreibung.
Die Bundesregierung streitet seit langem über Maßnahmen zur Eingrenzung von Abtreibungen,
die nach der 23. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden. Diese sind in Deutschland
erlaubt, wenn akute körperliche oder seelische Gefahren für die Schwangere bestehen.
Am heutigen Donnerstag wurde in Berlin erneut über das Thema beraten.
„Für
uns als Kirche ist natürlich problematisch, überhaupt zu selektieren zwischen behinderten
Menschen und nicht behinderten Menschen. Nach unserer Auffassung darf im Grunde genommen
gar kein Mensch abgetrieben werden. Und eine gesetzliche Regelung, die möglicherweise
Vorschub leistet, dass ein Mensch aus dem Grund der Behinderung abgetrieben wird,
ist natürlich für uns vollkommen undenkbar und abzulehnen."
Jüsten fordert,
das Abtreibungsrecht grundsätzlich neu zu überdenken.
„Im Grunde genommen
müsste der so genannte Kompromiss, der damals nach der deutschen Einheit gefunden
wurde, wonach die Spätabtreibung als ein Sonderfall der medizinischen Indikation gewertet
wurde, also als ein Sonderfall, wo die Notlage der Frau als Grund für eine Abtreibung
angegeben wird, das müsste eigentlich grundsätzlich geändert werden." (rv 18.12.2008
mc)