Vatikan: Nein zur UNO-Behindertenkonvention wegen Abtreibung
Vatikan: Nein zur
UNO-Behindertenkonvention wegen Abtreibung
Am Welttag der Behinderten kritisiert
der Vatikan die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen. Deshalb werde der Heilige
Stuhl die Konvention nicht ratifizieren. Kritikpunkt ist: Das UNO-Dokument enthält
kein ausdrückliches Verbot von Abtreibungen. Die Konvention wurde zwar schon Ende
2006 von der Vollversammlung angenommen, nun wurde sie aber wieder in Frage gestellt.
Mehrere Länder haben diese Vereinbarung bereits ratifiziert.
Kritisiert werden
die Artikel 23 und 25 der UNO-Konvention. Im Artikel 23 werden die Rechte der Behinderten
„auf familiäre Planung und auf Sexualunterricht“ hervorgehoben. Mit Artikel 25 soll
das Recht der Behinderten auf Zugang zu allen gesundheitlichen Dienstleistungen garantiert
werden, „inklusiv jener, die die sexuelle Gesundheit betreffen“. Der Vatikan kritisiert
vor allem den Ausdruck „sexuelle Gesundheit“, weil in einigen Ländern darunter die
Abtreibung verstanden werde. Es sei tragisch, dass Missbildungen des Fötus als Bedingung
für die Abtreibung betrachtet werden, ließ der Vatikan verlauten. Eine Behindertenkonvention
hätte vielmehr das Ziel den Schutz der Behinderten vor Diskriminierungen zu betonen,
kommentierte der Vatikan. Löblich sei deshalb, dass in dem UNO-Papier alle Unterzeichnerstaaten
dazu verpflichte, gesetzliche und praktische Hürden für Behinderte abzubauen.
Der
Vatikan hat diese Woche bereits einen Vorschlag Frankreichs kritisiert, das im Namen
aller EU-Mitglieder der UNO ein Projekt zur weltweiten Aufhebung der Strafbarkeit
der Homosexualität vorlegen will. Die Position des Vatikans sorgte für heftige Kritik
in Italien.