2008-12-03 13:22:00

Vatikan: Nein zur UNO-Behindertenkonvention wegen Abtreibung


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Am Welttag der Behinderten kritisiert der Vatikan die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen. Deshalb werde der Heilige Stuhl die Konvention nicht ratifizieren. Kritikpunkt ist: Das UNO-Dokument enthält kein ausdrückliches Verbot von Abtreibungen. Die Konvention wurde zwar schon Ende 2006 von der Vollversammlung angenommen, nun wurde sie aber wieder in Frage gestellt. Mehrere Länder haben diese Vereinbarung bereits ratifiziert.

Kritisiert werden die Artikel 23 und 25 der UNO-Konvention. Im Artikel 23 werden die Rechte der Behinderten „auf familiäre Planung und auf Sexualunterricht“ hervorgehoben. Mit Artikel 25 soll das Recht der Behinderten auf Zugang zu allen gesundheitlichen Dienstleistungen garantiert werden, „inklusiv jener, die die sexuelle Gesundheit betreffen“. Der Vatikan kritisiert vor allem den Ausdruck „sexuelle Gesundheit“, weil in einigen Ländern darunter die Abtreibung verstanden werde. Es sei tragisch, dass Missbildungen des Fötus als Bedingung für die Abtreibung betrachtet werden, ließ der Vatikan verlauten. Eine Behindertenkonvention hätte vielmehr das Ziel den Schutz der Behinderten vor Diskriminierungen zu betonen, kommentierte der Vatikan. Löblich sei deshalb, dass in dem UNO-Papier alle Unterzeichnerstaaten dazu verpflichte, gesetzliche und praktische Hürden für Behinderte abzubauen.

Der Vatikan hat diese Woche bereits einen Vorschlag Frankreichs kritisiert, das im Namen aller EU-Mitglieder der UNO ein Projekt zur weltweiten Aufhebung der Strafbarkeit der Homosexualität vorlegen will. Die Position des Vatikans sorgte für heftige Kritik in Italien.

(rv/ansa 03.12.2008 mg)







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