Gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen hat ein Kölner Bürger eine
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht.
Das teilte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) am Dienstag
in Hagen mit. Der Kirchenaustritt muss bei einer staatlichen Behörde erklärt werden,
je nach Bundesland bei Amtsgerichten oder Standesämtern. Seit 2006 erhebt Nordrhein-Westfalen
dafür eine Gebühr von 30 Euro. Im August war der Kölner Fabrice Witzke vor dem Bundesverfassungsgericht
mit einer Beschwerde gegen diese Regelung gescheitert. Die Richter bezeichneten die
Belastung als „dem Grunde nach zumutbar“. Die Gebühr verstoße nicht gegen die im Grundgesetz
verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sowohl Witzke als auch der IBKA finden
die Begründung der Richter nicht überzeugend. „Die Religionsfreiheit bedeutet für
mich auch: frei von Religion sein zu dürfen. Ohne dafür schikaniert zu werden oder
zu bezahlen“, so der Kölner. Mit der Beschwerde will er feststellen lassen, dass die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Europäische Menschenrechtskonvention
verletzt. Zudem fordert Witzke die Austrittsgebühr nebst Zinsen sowie sämtliche Kosten
der juristischen Auseinandersetzungen zurück.