2008-12-03 13:44:49

D: Beschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr


Gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen hat ein Kölner Bürger eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Das teilte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) am Dienstag in Hagen mit. Der Kirchenaustritt muss bei einer staatlichen Behörde erklärt werden, je nach Bundesland bei Amtsgerichten oder Standesämtern. Seit 2006 erhebt Nordrhein-Westfalen dafür eine Gebühr von 30 Euro. Im August war der Kölner Fabrice Witzke vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen diese Regelung gescheitert. Die Richter bezeichneten die Belastung als „dem Grunde nach zumutbar“. Die Gebühr verstoße nicht gegen die im Grundgesetz verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sowohl Witzke als auch der IBKA finden die Begründung der Richter nicht überzeugend. „Die Religionsfreiheit bedeutet für mich auch: frei von Religion sein zu dürfen. Ohne dafür schikaniert zu werden oder zu bezahlen“, so der Kölner. Mit der Beschwerde will er feststellen lassen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Zudem fordert Witzke die Austrittsgebühr nebst Zinsen sowie sämtliche Kosten der juristischen Auseinandersetzungen zurück.

(idea 03.12.2008 mg)







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