Das slowakische Verfassungsgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass den ungarischen
Benediktinern das Schloss Rusovce nicht zurückgegeben wird. Als Begründung für den
Schiedsspruch werden Mängel bei der Restitutionsforderung angeführt: Bei der Antragsstellung
habe die vom Gesetz geforderte genaue Beschreibung des Grundstücks sowie überhaupt
eine genaue Bezeichnung der Immobilie gefehlt. Staatspräsident Ivan Gasparovic begrüßte
die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Dies sei „eine gute Nachricht für die Slowakei
und die Repräsentation des Staates“, so ein Präsidentensprecher. Das nur vier Kilometer
von der österreichischen und fünf Kilometer von der ungarischen Staatsgrenze entfernte
Schloss soll nach seiner Adaptierung für die Unterbringung von Staatsbesuchen sowie
für die Abhaltung von Empfängen, Gipfeltreffen und Konferenzen zur Verfügung stehen.
Es soll aber auch als Residenz des slowakischen Staatsoberhaupts dienen, wenn der
Präsident nicht in seiner Privatwohnung verbleibt. Der Benediktinerorden will sich
nun an den Europäischen Gerichtshof in Straßburg wenden, um seinem Besitzanspruch
doch noch durchzusetzen. – Seit der Unabhängigkeit der Slowakei im Jahr 1993 versuchen
die ungarischen Benediktiner mit Nachdruck, ihre Rechte geltend zu machen. Dabei wären
sie bereit, „die Räumlichkeiten 300 Tage im Jahr der Republik für Repräsentationszwecke
zur Verfügung zu stellen“.