2008-12-02 13:31:20

Slowakei: Richter weisen Benediktiner ab


Das slowakische Verfassungsgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass den ungarischen Benediktinern das Schloss Rusovce nicht zurückgegeben wird. Als Begründung für den Schiedsspruch werden Mängel bei der Restitutionsforderung angeführt: Bei der Antragsstellung habe die vom Gesetz geforderte genaue Beschreibung des Grundstücks sowie überhaupt eine genaue Bezeichnung der Immobilie gefehlt. Staatspräsident Ivan Gasparovic begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Dies sei „eine gute Nachricht für die Slowakei und die Repräsentation des Staates“, so ein Präsidentensprecher. Das nur vier Kilometer von der österreichischen und fünf Kilometer von der ungarischen Staatsgrenze entfernte Schloss soll nach seiner Adaptierung für die Unterbringung von Staatsbesuchen sowie für die Abhaltung von Empfängen, Gipfeltreffen und Konferenzen zur Verfügung stehen. Es soll aber auch als Residenz des slowakischen Staatsoberhaupts dienen, wenn der Präsident nicht in seiner Privatwohnung verbleibt. Der Benediktinerorden will sich nun an den Europäischen Gerichtshof in Straßburg wenden, um seinem Besitzanspruch doch noch durchzusetzen. – Seit der Unabhängigkeit der Slowakei im Jahr 1993 versuchen die ungarischen Benediktiner mit Nachdruck, ihre Rechte geltend zu machen. Dabei wären sie bereit, „die Räumlichkeiten 300 Tage im Jahr der Republik für Repräsentationszwecke zur Verfügung zu stellen“.

(kap 02.12.2008 sk)








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