Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Erlass einer einstweiligen
Verfügung im Fall der italienischen Wachkoma-Patientin Eluana Englaro abgelehnt. Das
Straßburger Gericht werde jetzt aber prüfen, ob die Klage zulässig sei, teilte der
Menschenrechtsgerichtshof am Donnerstag mit. Wenn dies der Fall sei, werde das Gericht
auch in der Sache entscheiden. Die 37-jährige Englaro liegt seit 17 Jahren im Koma.