D: Rothe darf unter Auflagen Priesteramt wieder ausüben
Der ehemalige Subregens des St. Pöltner Priesterseminars, Wolfgang F. Rothe, darf
unter bestimmten Auflagen wieder als Priester tätig sein. Das hat die Diözese St.
Pölten am Montag bestätigt. Rothe wird mit Genehmigung der Bischöfe von St. Pölten
und München für zunächst ein Jahr als Seelsorger in einem Seniorenheim in München
tätig sein. Wörtlich heißt es in der am Montag verbreiteten Stellungnahme: „Rothe
hat, wie im endgültig bestätigten Dekret des Bischofs gefordert, eine längere Zeit
der Besinnung in einem Kloster verbracht. Er will auch die sonstigen Bedingungen erfüllen.
Daher konnte Bischof Küng einen pastoralen Einsatz dieses Priesters genehmigen. Dieser
Einsatz erfolgt jedoch probeweise, befristet, mit gewissen Einschränkungen sowie unter
fachlicher Hilfestellung. ... Bischof Küng erklärt dazu, er halte es für richtig,
einem Priester, der guten Willens ist, eine Chance zu geben“. - Rothe war im Zuge
der Turbulenzen um das St. Pöltner Priesterseminar von seinen priesterlichen Funktionen
suspendiert worden. Er hatte gegen die Entscheidung des Bischofs in Rom Rekurs eingelegt.
Im Frühjahr 2008 bestätigte der Heilige Stuhl jedoch die Sanktionen. Der Priester
wurde vom Heiligen Stuhl „zur Besinnung aufgerufen“ und aufgefordert, den Anweisungen
des Diözesanbischofs Folge zu leisten. Bei „Erweis der Besinnung“ erfahre die verhängte
Suspension eine Milderung, hieß es damals. "Spiegel online" hatte vergangene Woche
über die neue Tätigkeit Rothes berichtet. (kap 17.11.2008 mc)