D: Bundesrat: „Keine religiösen Ehen ohne Standesamt“
Der Bundesrat hat sich gegen eine religiöse Eheschließung vor einer standesamtlichen
Trauung ausgesprochen. Die Länderkammer forderte am Freitag in Berlin die Bundesregierung
in einer Entschließung auf, dieses Detail der zum Jahresbeginn 2009 in Kraft tretenden
Reform des Personenstandsgesetzes per Gesetz zurückzunehmen. Insgesamt stimmte der
Bundesrat der Neureglung aber zu. Der Bundesrat warnte vor „fatalen Auswirkungen“
für Frauen bei Zwangsverheiratungen. Betroffene Frauen wären schutz- und rechtlos
und blieben ohne Unterhaltsansprüche. Da die religiös geschlossene Ehe zivil- und
familienrechtlich keinerlei Wirkung habe, gehöre der Zivilehe der absolute Vorrang.
Nach der vorgesehenen Regelung dürfen Paare ab 2009 kirchlich oder religiös heiraten,
ohne zuvor zum Standesamt gegangen zu sein. Die Festlegung, dass die staatliche Eheschließung
der kirchlichen Trauung vorauszugehen habe, stammt aus der Zeit des Kulturkampfes
im 19. Jahrhundert. In jüngerer Zeit wurden Vorbehalte gegen die Neuregelung laut,
die zumeist auf den Kontext muslimischer Ehen verweisen.