2008-11-08 15:32:11

D: Bundesrat: „Keine religiösen Ehen ohne Standesamt“


Der Bundesrat hat sich gegen eine religiöse Eheschließung vor einer standesamtlichen Trauung ausgesprochen. Die Länderkammer forderte am Freitag in Berlin die Bundesregierung in einer Entschließung auf, dieses Detail der zum Jahresbeginn 2009 in Kraft tretenden Reform des Personenstandsgesetzes per Gesetz zurückzunehmen. Insgesamt stimmte der Bundesrat der Neureglung aber zu. Der Bundesrat warnte vor „fatalen Auswirkungen“ für Frauen bei Zwangsverheiratungen. Betroffene Frauen wären schutz- und rechtlos und blieben ohne Unterhaltsansprüche. Da die religiös geschlossene Ehe zivil- und familienrechtlich keinerlei Wirkung habe, gehöre der Zivilehe der absolute Vorrang. Nach der vorgesehenen Regelung dürfen Paare ab 2009 kirchlich oder religiös heiraten, ohne zuvor zum Standesamt gegangen zu sein. Die Festlegung, dass die staatliche Eheschließung der kirchlichen Trauung vorauszugehen habe, stammt aus der Zeit des Kulturkampfes im 19. Jahrhundert. In jüngerer Zeit wurden Vorbehalte gegen die Neuregelung laut, die zumeist auf den Kontext muslimischer Ehen verweisen.

(kna 08.11.2008 mc)







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