„Die Debatte um den arbeitsfreien Sonntag muss im Europäischen Parlament geführt werden!“
Das fordert der Rat europäischer Bischofskonferenzen, Comece. Er bedauert, dass „die
von verschiedenen Abgeordneten eingebrachten Änderungsanträge betreffend die Einbeziehung
des arbeitsfreien Sonntags in die neue Arbeitszeitrichtlinie unter Berufung auf die
Geschäftsordnung des Parlamentes nicht zur Abstimmung zugelassen“ worden sind. Es
sei enttäuschend, „dass eine Debatte über den arbeitsfreien Sonntag unter Verweis
auf formelle Gründe nicht stattgefunden hat“. Derzeit wird im Europäischen Parlament
in zweiter Lesung über die Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahre 2003
beraten. Am 22. Oktober haben sieben Abgeordnete aus drei verschiedenen Fraktionen
Änderungsanträge zum Entwurf eingebracht, denen zufolge der arbeitsfreie Sonntag in
der Richtlinie verankert werden soll. Der bisherige Artikel 5 der Richtlinie sollte
danach durch einen zweiten Absatz ergänzt werden, demzufolge die wöchentliche Mindestruhezeit
„grundsätzlich den Sonntag einschließt“. Des weiteren hatten die Abgeordneten einen
neuen Erwägungsgrund vorgeschlagen, um die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags für
den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu unterstreichen. Dort heißt es: „Die
Gesundheit der Arbeitnehmer hängt unter anderem davon ab, wie sie Arbeit und Familie
miteinander vereinbaren, soziale Kontakte knüpfen und pflegen und ihren geistigen
Interessen nachgehen können. Der Sonntag als traditioneller Ruhetag trägt besser zu
diesen Zielen bei als jeder andere Wochentag.“ Der Rat der europäischen Bischofskonferenzen
betont nun: „Wenn das Parlament mit dem ... Ziel der Vereinbarkeit von Berufs- und
Familienleben ernst machen will, wird es nicht umhin kommen, den Entwurf um eine Vorschrift
zum Sonntag als regelmäßigen wöchentlichen Ruhetag zu ergänzen.“