Katholische Schulen in den Niederlanden dürfen Bewerber für ein Praktikum ablehnen,
wenn sie bei der Arbeit ein islamisches Kopftuch tragen wollen. Das entschied laut
niederländischen Medienberichten vom Mittwoch der Regierungsausschuss für Gleichbehandlung.
Das Gremium räumte demnach zwar ein, dass im konkret behandelten Fall eine Bewerberin
an einer katholischen Schule in Alkmaar durch die Ablehnung des Kopftuchs aus religiösen
Gründen benachteiligt worden sei. Dies sei aber als Ausnahme in den Bestimmungen für
religiös gebundene Schulen zulässig. Die Bildungseinrichtungen müssten die Ablehnung
aber bereits im Bewerbungsgespräch deutlich machen.