2008-10-24 14:44:50

Schweiz: Muslimische Schüler müssen zum Schwimmunterricht


Muslimische Schüler können nicht mehr fordern, vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht dispensiert zu werden. Das Schweizerische Bundesgericht hat seine Praxis geändert und stellt die Integration nunmehr über die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Betroffen sei u.a. eine tunesische Familie aus dem ostschweizerischen Kanton Schaffhausen, deren 13- und 11jährige Söhne sich 2006 vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht in der Schule dispensieren lassen wollten. Sie beriefen sich dabei auf ihren muslimischen Glauben, der den Anblick leichtbekleideter Mädchen verbiete. Die Schulbehörden wiesen ihr Gesuch ab, was vom Schaffhauser Erziehungsrat und anschließend vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde. In ihrer öffentlichen Beratung sind die Bundesrichter nun auf ihr früheres Urteil zurückgekommen und haben die Beschwerde der Familie abgewiesen. Der Präsident des Gerichts betonte in seinem Schlusswort, dass dies kein Entscheid gegen Muslime sei, sondern einer zu Gunsten einer starken staatlichen Schule, die ihren Integrationsauftrag zu erfüllen habe.

(agenturen 24.10.2008 mg)







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