Schweiz: Muslimische Schüler müssen zum Schwimmunterricht
Muslimische Schüler können nicht mehr fordern, vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht
dispensiert zu werden. Das Schweizerische Bundesgericht hat seine Praxis geändert
und stellt die Integration nunmehr über die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Betroffen
sei u.a. eine tunesische Familie aus dem ostschweizerischen Kanton Schaffhausen, deren
13- und 11jährige Söhne sich 2006 vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht in
der Schule dispensieren lassen wollten. Sie beriefen sich dabei auf ihren muslimischen
Glauben, der den Anblick leichtbekleideter Mädchen verbiete. Die Schulbehörden wiesen
ihr Gesuch ab, was vom Schaffhauser Erziehungsrat und anschließend vom Verwaltungsgericht
bestätigt wurde. In ihrer öffentlichen Beratung sind die Bundesrichter nun auf ihr
früheres Urteil zurückgekommen und haben die Beschwerde der Familie abgewiesen. Der
Präsident des Gerichts betonte in seinem Schlusswort, dass dies kein Entscheid gegen
Muslime sei, sondern einer zu Gunsten einer starken staatlichen Schule, die ihren
Integrationsauftrag zu erfüllen habe.