2008-10-20 15:23:49

D: Priester muss auch mit Kirchenstrafen rechnen


Der am Freitag wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilte Priester muss auch mit kirchlichen Sanktionen rechnen. Das sagte der Generalvikar des zuständigen Erzbistums Freiburg. Er dürfe in Zukunft keine seelsorgerlichen Aufgaben erfüllen und müsse mit einem kirchlichen Verfahren rechnen. Die Suspension bleibe weiterhin gültig; sie war schon bei Bekanntwerden der Vorwürfe ausgesprochen worden. - Frank B. (39) hatte über einige Jahre hinweg mehrere Frauen und die Erzdiözese Freiburg um mehr als 200.000 Euro betrogen und die Hauptgeschädigte mehrfach geschlagen. Anders als von dem Priester behauptet, verwendete er das Geld nicht für wohltätige Zwecke oder für medizinische Behandlungen, sondern für eine luxuriöse Lebensführung. Die Prozessbeteiligten hatten sich in einer sogenannten verfahrensbeendenden Verständigung auf eine Bewährungsstrafe geeinigt. Im Gegenzug legte der angeklagte Frank B. ein Geständnis ab und verpflichtete sich, der Hauptgeschädigten und Nebenklägerin 70.000 Euro Entschädigung zu zahlen.

(apic 20.10.2008 mc)







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