Der am Freitag wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem
Jahr und acht Monaten verurteilte Priester muss auch mit kirchlichen Sanktionen rechnen.
Das sagte der Generalvikar des zuständigen Erzbistums Freiburg. Er dürfe in Zukunft
keine seelsorgerlichen Aufgaben erfüllen und müsse mit einem kirchlichen Verfahren
rechnen. Die Suspension bleibe weiterhin gültig; sie war schon bei Bekanntwerden der
Vorwürfe ausgesprochen worden. - Frank B. (39) hatte über einige Jahre hinweg mehrere
Frauen und die Erzdiözese Freiburg um mehr als 200.000 Euro betrogen und die Hauptgeschädigte
mehrfach geschlagen. Anders als von dem Priester behauptet, verwendete er das Geld
nicht für wohltätige Zwecke oder für medizinische Behandlungen, sondern für eine luxuriöse
Lebensführung. Die Prozessbeteiligten hatten sich in einer sogenannten verfahrensbeendenden
Verständigung auf eine Bewährungsstrafe geeinigt. Im Gegenzug legte der angeklagte
Frank B. ein Geständnis ab und verpflichtete sich, der Hauptgeschädigten und Nebenklägerin
70.000 Euro Entschädigung zu zahlen.