2008-10-17 15:26:53

D: Priester verurteilt


Das Freiburger Landgericht hat einen Priester zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Die Richter befanden den Geistlichen am Freitag des Betruges in elf Fällen und der Körperverletzung in vier Fällen für schuldig. Er habe über Jahre hinweg mehrere Frauen und die Erzdiözese Freiburg um mehr als 200.000 Euro betrogen und die Hauptgeschädigte mehrfach geschlagen. Von dem Geld kaufte der 39-jährige u.a. Fahrzeuge, Möbel und Kleidung. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab und verpflichtete sich, der Hauptgeschädigten und Nebenklägerin 70.000 Euro zu zahlen.

Das Erzbistum Freiburg reagierte mit einer Erklärung auf das Urteil. Darin räumt es „Versäumnisse im Umgang mit dem Priester“ ein. Der Mann habe die „in guter Absicht gewährte Unterstützung“ missbraucht. Das Erzbistum verstehe „die Fassungslosigkeit, die das Geschehene bei vielen Menschen ausgelöst hat“.

(kna/pm 17.10.2008 jl)

Hier dokumentieren wir die Erklärung des Freiburger Generalvikars im vollen Wortlaut.

Nach rechtsstaatlichen Regeln darf nicht in ein laufendes Verfahren eingegriffen werden. Deshalb gibt das Erzbischöfliche Ordinariat erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens gegen den Priester Frank B. folgende Stellungnahme ab:

·      Die im Prozess zum Vorschein gekommenen Fakten werden seitens des Erzbischöflichen Ordinariats mit großer Betroffenheit zur Kenntnis genommen. Durch das Verhalten des Verurteilten wurde eine Reihe von Personen in seinem nahen Umfeld in verschiedener Hinsicht schwer geschädigt. Das Erzbischöfliche Ordinariat wird sich an Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung beteiligen und dafür den verurteilten Priester in Regress nehmen.

·      Sofort nach Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde der Priester von seinem seelsorgerlichen Auftrag entbunden. Nach der Verurteilung wird unverzüglich ein kirchliches Verfahren gegen Frank B. folgen. Deswegen darf er weiterhin keine seelsorgerlichen Tätigkeiten ausüben und Aufgaben übernehmen.

·      Das Erzbischöfliche Ordinariat räumt Versäumnisse im Umgang mit dem Priester ein. Die in guter Absicht gewährte Unterstützung und Hilfe in einer (vermeintlichen) Notlage wurde von ihm missbraucht.

·      Die in der Öffentlichkeit laut gewordene Vermutung, dass die anwaltliche Vertretung des Verurteilten durch das Erzbischöfliche Ordinariat finanziert worden sei, entbehrt jeder Grundlage.

·      Das Erzbischöfliche Ordinariat versteht die Fassungslosigkeit, die das Geschehene bei vielen Menschen ausgelöst hat. Der entstandene moralische Schaden belastet die Glaubwürdigkeit des Klerus schwer. Als Generalvikar bitte ich darum, aus dem äußerst beklagenswerten Einzelfall keine Pauschalverurteilungen abzuleiten.








All the contents on this site are copyrighted ©.