Das Freiburger Landgericht hat einen Priester zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten
verurteilt. Die Richter befanden den Geistlichen am Freitag des Betruges in elf Fällen
und der Körperverletzung in vier Fällen für schuldig. Er habe über Jahre hinweg mehrere
Frauen und die Erzdiözese Freiburg um mehr als 200.000 Euro betrogen und die Hauptgeschädigte
mehrfach geschlagen. Von dem Geld kaufte der 39-jährige u.a. Fahrzeuge, Möbel und
Kleidung. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab und verpflichtete sich, der Hauptgeschädigten
und Nebenklägerin 70.000 Euro zu zahlen.
Das Erzbistum Freiburg reagierte
mit einer Erklärung auf das Urteil. Darin räumt es „Versäumnisse im Umgang mit dem
Priester“ ein. Der Mann habe die „in guter Absicht gewährte Unterstützung“ missbraucht.
Das Erzbistum verstehe „die Fassungslosigkeit, die das Geschehene bei vielen Menschen
ausgelöst hat“.
(kna/pm 17.10.2008 jl)
Hier dokumentieren wir die
Erklärung des Freiburger Generalvikars im vollen Wortlaut.
Nach rechtsstaatlichen
Regeln darf nicht in ein laufendes Verfahren eingegriffen werden. Deshalb gibt das
Erzbischöfliche Ordinariat erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens gegen den Priester
Frank B. folgende Stellungnahme ab:
· Die im Prozess zum Vorschein gekommenen
Fakten werden seitens des Erzbischöflichen Ordinariats mit großer Betroffenheit zur
Kenntnis genommen. Durch das Verhalten des Verurteilten wurde eine Reihe von Personen
in seinem nahen Umfeld in verschiedener Hinsicht schwer geschädigt. Das Erzbischöfliche
Ordinariat wird sich an Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung beteiligen und dafür
den verurteilten Priester in Regress nehmen.
· Sofort nach Bekanntwerden
der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde der Priester von seinem seelsorgerlichen
Auftrag entbunden. Nach der Verurteilung wird unverzüglich ein kirchliches Verfahren
gegen Frank B. folgen. Deswegen darf er weiterhin keine seelsorgerlichen Tätigkeiten
ausüben und Aufgaben übernehmen.
· Das Erzbischöfliche Ordinariat räumt
Versäumnisse im Umgang mit dem Priester ein. Die in guter Absicht gewährte Unterstützung
und Hilfe in einer (vermeintlichen) Notlage wurde von ihm missbraucht.
·
Die in der Öffentlichkeit laut gewordene Vermutung, dass die anwaltliche Vertretung
des Verurteilten durch das Erzbischöfliche Ordinariat finanziert worden sei, entbehrt
jeder Grundlage.
· Das Erzbischöfliche Ordinariat versteht die Fassungslosigkeit,
die das Geschehene bei vielen Menschen ausgelöst hat. Der entstandene moralische Schaden
belastet die Glaubwürdigkeit des Klerus schwer. Als Generalvikar bitte ich darum,
aus dem äußerst beklagenswerten Einzelfall keine Pauschalverurteilungen abzuleiten.