Päderasten, die rückfällig werden, droht künftig die Kastration. Das sieht ein Gesetzvorschlag
vor, den die Warschauer Regierung jetzt vorgestellt hat. Er geht in zwei Punkten noch
über ähnliche Gesetze in Großbritannien, Dänemark oder der Schweiz hinaus: Zu der
Maßnahme ist weder die Einwilligung des Täters nötig noch psychologische Begleitung
vorgeschrieben. Von der polnischen Kirche kommt nach Agenturangaben vorsichtige Unterstützung
für die Gesetzesinitiative. Erzbischof Tadeusz Goclowski betonte in einem Radiointerview,
die Kastration solle in solchen Fällen „als Therapie verstanden werden, nicht als
Strafe“. Auf keinen Fall dürfe die Maßnahme wie ein „Racheakt“ erscheinen, sondern
müsse das Wohl der Kinder in den Vordergrund stellen. Auslöser der Gesetzesinitiative
ist ein polnischer „Fall Fritzl“, der vor wenigen Wochen bekannt wurde. Danach hatte
ein Pole sechs Jahre lang in seinem Haus seine eigene Tochter gefangen gehalten und
immer wieder vergewaltigt.