Der Erzbischof von Bogotá, Kardinal Rubiano Sáenz, hat das geplante Euthanasie-Gesetz
des kolumbianischen Parlaments kritisiert. Der Primas von Kolumbien sagte, dass die
Gesetzesvorlage nicht nur unchristlich sei, sondern auch gegen den in der Verfassung
des Landes festgeschriebenen Lebensschutz verstoße. Das kolumbianische Verfassungsgericht
ließ bereits im Mai 1997 die aktive Sterbehilfe zu. Sterbenskranke müssen sie jedoch
ausdrücklich beantragen. Bisher gab es aber keine entsprechenden Gesetze.