Das Oberste Gericht in Lahore hat in zwei Fällen von Zwangsbekehrung eine Entscheidung
getroffen. Eine Gruppe von Moslems hatte zwei Schwestern, beide Christinnen, Ende
Juni entführt, sie zum Übertritt zum Islam gezwungen und schließlich mit Moslems verheiratet.
Im Fall der älteren Schwester sieht das Gericht nun Religions-Übertritt und Heirat
als gültig an, weil sie über sechzehn Jahre alt ist. Damit könne man von einer gewissen
„Freiwilligkeit“ bei ihren Handlungen ausgehen. Bei der jüngeren Schwester, die gerade
zehn Jahre alt ist, sei hingegen keine Rede von Freiwilligkeit. Daher werden ihr Religionswechsel
sowie die Verheiratung für ungültig erklärt, und sie darf in ihre Ursprungsfamilie
zurück.