Die Schweizer Bischöfe
arbeiten an verbindlichen Richtlinien zur Beichte. Anfang kommenden Jahres soll ein
entsprechendes Dokument erscheinen, beschloss die Schweizerische Bischofskonferenz
bei ihrer Frühjahrsversammlung, die am Mittwoch zu Ende ging. Die einzelnen Diözesen
handhaben „eine recht unterschiedliche Praxis“ des Bußsakramentes, sagt Bischof Kurt
Koch, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, im Gespräch mit Radio Vatikan:
„Es
gibt Diözesen, die die kollektive Absolution, die Generalabsolution, wie das genannt
worden ist, nicht kennen, und andere, die das praktizieren, und das ist eine recht
schwierige Situation. Da wollten wir eine einheitliche Lösung herbeiführen. Das Zweite
ist, dass Papst Johannes Paul II. bereits 2002 in seinem Apostolischen Schreiben „Misericordia
Dei“ unterstrichen hat, was die Tradition lehrt, nämlich dass für die Vergebung der
Sünden das persönliche Schuldbekenntnis unabdingbare Voraussetzung ist, und das ist
eben bei der Kollektivabsolution nicht gegeben.“
Außerdem überlegt die
Schweizer Bischofskonferenz, in Zukunft selber Journalisten ausbilden zu lassen. Die
kirchliche Medienarbeit in der Eidgenossenschaft sei „eine schwierige Angelegenheit“,
so Koch, weil in der Schweizer Kirche dafür nicht viele eigene Mittel zur Verfügung
stünden. Er wünscht sich:
„Eine Konzentration der Kräfte, eine bessere Informationspolitik
auch von den einzelnen Diözesen und der Bischofskonferenz, dass klarer und transparenter
informiert wird, dass wir selber mehr eigene Leute in Journalistik ausbilden lassen,
um mehr kompetente Journalisten und Redaktoren zu haben.“ (rv 04.09.2008 gs)