2008-08-21 15:29:50

D: Kirchliches Altenheim darf Pflegerin entlassen


Ein Altenheim in kirchlicher Trägerschaft darf eine bei ihm beschäftigte Pflegerin entlassen, wenn sie aus der Kirche ausgetreten ist. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Nach dem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil steht die diesbezügliche Kündigungsvorschrift nicht im Widerspruch zur Gewissens- und Glaubensfreiheit und verstößt auch nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach Auffassung des Gerichts haben die Kirchen das Recht, von ihren Mitarbeitern ein loyales und aufrichtiges Verhalten zu verlangen. Ein Kirchenaustritt zähle zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche, unterstrichen die Richter. Er vertrage sich daher aus Sicht der Kirche weder mit ihrer Glaubwürdigkeit noch mit der von ihr geforderten vertrauensvollen Zusammenarbeit.

(kna 21.08.2008 mg)








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