2008-07-14 15:26:56

Österreich: Im Namen eines ungeborenen Kindes


Ein Vorarlberger Elternpaar will im Namen seines ungeborenen Sohnes die Republik Österreich verklagen. Das Kind wird Ende Juli mit einem offenen Rücken (Spina bifida) geboren werden; die 33-jährige Mutter und ihr Mann haben eine Abtreibung ihres Sohnes abgelehnt, berichten Tageszeitungen. Dieselbe Behinderung hat auch jener mittlerweile sechsjährige Bub aus Kärnten, der Anlass für ein umstrittenes „Kind als Schaden“-Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gewesen ist. Das Gericht hatte damals Eltern erstmals eine Entschädigung für die gesamten Lebenshaltungskosten des Kindes zugesprochen, das sie hätten abtreiben lassen, wäre die Behinderung während der Schwangerschaft erkannt worden. Dieses OGH-Urteil verletze das Recht des Kindes auf Leben, sein Recht auf Ehre und Achtung der Menschenwürde und das Recht auf Nichtdiskriminierung, sagen nun die Vorarlberger Eltern und ihr Anwalt. Es gehe bei der Klage nicht um Geld, Ziel sei es, „gesellschafts- und sozialpolitisch etwas in Bewegung zu bringen“, erklärte der Anwalt der werdenden Eltern. (imabe 14.07.2008 gs)










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