Ein Vorarlberger Elternpaar will im Namen seines ungeborenen Sohnes die Republik Österreich
verklagen. Das Kind wird Ende Juli mit einem offenen Rücken (Spina bifida)
geboren werden; die 33-jährige Mutter und ihr Mann haben eine Abtreibung ihres Sohnes
abgelehnt, berichten Tageszeitungen. Dieselbe Behinderung hat auch jener mittlerweile
sechsjährige Bub aus Kärnten, der Anlass für ein umstrittenes „Kind als Schaden“-Urteil
des Obersten Gerichtshofs (OGH) gewesen ist. Das Gericht hatte damals Eltern erstmals
eine Entschädigung für die gesamten Lebenshaltungskosten des Kindes zugesprochen,
das sie hätten abtreiben lassen, wäre die Behinderung während der Schwangerschaft
erkannt worden. Dieses OGH-Urteil verletze das Recht des Kindes auf Leben, sein Recht
auf Ehre und Achtung der Menschenwürde und das Recht auf Nichtdiskriminierung, sagen
nun die Vorarlberger Eltern und ihr Anwalt. Es gehe bei der Klage nicht um Geld, Ziel
sei es, „gesellschafts- und sozialpolitisch etwas in Bewegung zu bringen“, erklärte
der Anwalt der werdenden Eltern. (imabe 14.07.2008 gs)