Frankreich: Keine Staatsbürgerschaft für Burka-Trägerin
Das oberste Verwaltungsgericht hat einer Burka-Trägerin die Einbürgerung verweigert.
Die 32-Jährige könne die Staatsbürgerschaft nicht erlangen, weil sie im Namen einer
radikalen Religionspraxis ein Verhalten zeige, das mit den grundlegenden Werten der
französischen Gesellschaft nicht vereinbar sei, urteilten die Richter nach Angaben
der Tageszeitung „Le Monde“. Das betreffe besonders die Gleichstellung von Mann und
Frau. Die Marokkanerin ist mit einem Franzosen verheiratet und Mutter dreier Kinder.
In Gesprächen mit Behördenvertretern habe sie eingeräumt, in völliger Unterordnung
zu den Männern ihrer Familie zu leben, hieß es. Das Paar bekennt sich zur Strömung
des Salafismus und damit zu einer besonders strengen Auslegung des Islam. (kna
11.07.2008 gs)