Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag ein somalisches Elternpaar wegen Genitalverstümmelung
an ihrer Tochter verurteilt. Wegen Anstiftung zu schwerer Körperverletzung erhielten
die Eltern eine bedingte zweijährige Haftstrafe. Sie waren zwar geständig, machten
aber Rechtsirrtum geltend. Er habe gedacht, dass die Beschneidung von Mädchen Teil
seiner Religion sei, erklärte der Vater vor dem Zürcher Obergericht. Heute wisse er,
dass der Islam dies nicht verlange. Er habe auch nicht gewusst, dass der Eingriff
in der Schweiz verboten sei. Auch die Mutter des Mädchens ist beschnitten. Die Eltern
hatten 1996 einen durchreisenden somalischen Arzt damit beauftragt, dem damals zweijährigen
Mädchen die Klitoris zu entfernen. Die Verstümmelung war im vergangenen Jahr bei der
gynäkologischen Untersuchung der damals 13-Jährigen im Kinderspital Zürich entdeckt
worden. Das Kinderhilfswerk Unicef schätzt, dass in der Schweiz rund 7.000 Frauen
und Mädchen mit Genitalverstümmelungen leben. (diverse, 27.06.2008 gs)