Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein will das Verhältnis von Kirche und Staat
neu ordnen. Die katholische Kirche würde bei einem bisherigen Vorschlag dabei aber
ihre bisherigen Rechte verlieren und anderen Religionsgemeinschaften gleichgestellt.
Das Erzbistum Vaduz hat deshalb ein Konkordat zwischen Liechtenstein und dem Vatikan
vorgeschlagen. Eine solche völkerrechtliche Vereinbarung könne gezielt auf die Bedürfnisse
der Parteien zugeschnitten werden und sei damit weniger konfliktanfällig als eine
gesetzliche Regelung, begründet der Generalvikar des Erzbistums Markus Walser den
Vorschlag. Der Kirchenrechtler erinnerte daran, dass in den vergangenen fünf Jahrzehnten
etwa 50 Staaten weltweit vertragliche Lösungen mit dem Vatikan abgeschlossen haben.
Die Regierung dagegen schätzt die Vorteile einer gesetzlichen Regelung. Damit gälten
für alle Religionsgemeinschaften die gleichen Spielregeln. Ein Konkordat mit dem Vatikan
führe hingegen zu einer neuen Nähe zur Kirche und laufe damit der Forderung nach einer
Trennung von Staat und Kirche zuwider, heißt es in einem Bericht der Regierung zur
Neuordnung des Staatskirchenrechts.