Die katholische Kirche in Österreich lehnt den Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes
„in vollem Umfang" ab. Das steht in der Stellungnahme des Generalsekretariats der
Bischofskonferenz im Rahmen des Begutachtungsverfahrens. Die Tendenz, eine gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichzustellen, ist nach dem Urteil der Bischöfe
„gesellschaftspolitisch verfehlt". Die Ehe zwischen Mann und Frau, die auf die Familiengründung
ausgerichtet ist, wirke mit der Zeugung und Erziehung der Kinder gesellschaftserhaltend.
Aus diesen Gründen stehe sie seit jeher unter besonderem rechtlichen Schutz des Staates.
Dieser Rolle dürfe sie nicht entkleidet werden. Ehe und Familie seien als „Grundzelle
der Gesellschaft und damit des Staates" entsprechend zu schützen. Die auf Familiengründung
ausgerichtete Ehe und die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Menschen seien
zwei verschiedene Dinge, wird in der Stellungnahme betont. Im Licht der Interpretation
des Verfassungsgerichtshofes sei eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch
die Verschiedenbehandlung dieser beiden Institutionen nicht gegeben. Die unterschiedliche
Behandlung müsse sich auch auf äußere Zeichen und missdeutbare Symbolhandlungen beziehen.
Die Begutachtungsfrist für das Lebenspartnerschaftsgesetz endet an diesem Montag.
Andere christliche Kirchen in Österreich teilen die Ablehnung des Entwurfs durch die
katholischen Bischöfe nicht. Die evangelische Kirche etwa lehnt das Gesetz nicht grundsätzlich
ab, ist aber um eine Abgrenzung zur Ehe bemüht. Mehreren Homosexuelleninitiativen
hingegen kritisieren den Entwurf als nicht weitreichend genug. Eine Partnerschaft
nach diesem Modell würde ausschließlich Pflichten mit sich bringen, aber keine Rechte.
Der Entwurf der österreichischen Justizministerin Maria Berger (SPÖ) sieht beispielsweise
kein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare vor. (kap 16.06.2008 sk)