Mehr als drei Jahre nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist es
noch nicht gelungen, existenzsichernde Leistungen reibungslos zu gewähren. Das beobachten
die Sozialrechtler der Caritas. Eine Umfrage in den Caritas-Beratungsstellen macht
klar, dass Bescheide ohne ausreichende Begründung oder nachvollziehbare Berechnungen
ausgestellt werden oder persönliche Ansprechpartner nicht zeitnah erreichbar sind.
„Das zum Leben und zur Teilhabe Notwendige muss schnell gewährt werden und darf nicht
durch lange Bearbeitungszeiten ... hinausgezögert werden“, so Caritas-Präsident Peter
Neher in Freiburg. In Sachsen sei die Lage besonders verschärft. Die Praxis zeige,
dass Menschen auf noch ausstehende Abfindungen ihres Arbeitgebers, Eltern- oder Kindergeld
verwiesen werden und Leistungen daher abgelehnt oder reduziert werden. Dies führe
dazu, dass die Menschen „zeitweise ganz ohne Geld da stehen“.