Ein zum Tode verurteilter Student aus Afghanistan muss sich auf Verletzungen untersuchen
lassen, die von einer möglichen Misshandlung durch Polizisten herrühren. Das entschied
jetzt ein Berufungsgericht in der Stadt Mazar-i-Sharif. Der Anwalt des Studenten sprach
von Verletzungen an Nase und Handgelenk. Der Prozess wurde vertagt, bis ein ärztlicher
Befund vorliegt, berichtet die Nachrichtenagentur AP. Der 24-jährige Journalismus-Student
wurde im Oktober 2007 festgenommen und von einem Gericht zum Tode verurteilt, weil
er in eine Lokalzeitung über Frauenrechte berichtet hatte und dies auch an der Universität
zur Sprache brachte. Die Verhandlung sorgt weltweit für Aufsehen bei Medien und Journalistenverbänden. (ap
02.06. 2008 on)