Der Weg für die Forschung mit neueren embryonalen Stammzellen in Deutschland ist frei.
Der Bundesrat hat am Freitag das erweiterte Stammzellgesetz gebilligt. Nun dürfen
für hochwertige Grundlagenforschung menschliche embryonale Stammzellen aus dem Ausland
importiert werden, die vor dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden. Zuvor war der Stichtag
der 1. Januar 2002. Durch die bestimmten Stichtage soll die Herstellung von Stammzellen
im Ausland an Attraktivität verlieren. In Deutschland bleibt die Stammzellgewinnung
auch weiterhin verboten. Die katholische Kirche hatte sich vehement, aber vergeblich
gegen eine Änderung des Stichtags engagiert.