2008-05-15 16:02:04

Schweiz: Kein Verbot der Sterbehilfe


Der Sterbehilfeorganisation Dignitas kann die Suizidbeihilfe nicht verboten werden. Dies schreibt der Zürcher Regierungsrat in seiner Antwort auf eine dringliche Anfrage aus dem Kantonsrat. Anlass für die Forderung nach einem Verbot war das von Dignitas verwendete Gas Helium anstelle von Natriumpentobarbital. Der Erstickungstod mit Helium sei grausam, hieß es in dem Mitte April vom Kantonsrat als dringlich erklärten Postulat der Parteien EVP, CVP und SVP. Dignitas habe die Strafverfolgungsbehörden nicht wie im Postulat angenommen „hinters Licht geführt“, zitiert die Schweizer Depeschenagentur am Donnerstag den Regierungsrat. Die Organisation habe keine gesetzlichen Grenzen überschritten. Straffrei bleibe die Suizidbeihilfe, wenn für den Einzelfall keine selbstsüchtigen Beweggründe nachgewiesen werden können. Zwar müsse bei Dignitas für eine Sterbebegleitung „ein nicht unerheblicher Geldbetrag“ entrichtet werden, dieser sei aber nachvollziehbar. Verboten werden könnte die organisierte Suizidhilfe laut Regierungsrat nur, wenn der Bund den Artikel 115 des Strafgesetzbuches ändern würde.
(kipa 15.05.2008 mg)







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