Die Bischöfe stehen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft weiterhin skeptisch gegenüber.
Am Donnerstag hatte die österreichische Justizministerin Maria Berger (SPÖ) einen
Entwurf für eine gesetzliche Regelung homosexueller Partnerschaften vorgelegt. Die
Ministerin erklärt: „Ziel ist es, damit bestehende Diskriminierungen von Lebenspartnerschaften
gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen. Es ist nicht, um das nochmals zu betonen,
die Öffnung des Instituts Ehe für Gleichgeschlechtliche. Die übliche Kurzfassung „Homo-Ehe“
ist also nicht zutreffend. Es ist keine Ehe, sondern eine neue, zusätzliche Form einer
eingetragenen Partnerschaft.“
Dieser Gesetzentwurf sieht eine weit reichende
rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zur Ehe vor – bis
hin zur Verpflichtung zur Treue. Allerdings werden homosexuelle Paare in Österreich
auch in Zukunft keine Kinder adoptieren können. Der Nationalrat muss dem Gesetz noch
zustimmen.
Die österreichischen Bischöfe hatten sich bereits im November zum
Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaften geäußert. Sie sehen „keinen Bedarf zur
Schaffung eines eigenen Rechtsinstituts“. Als Grund für das Drängen auf gesetzliche
Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften werde meist das Vorliegen einer
Diskriminierung angeführt. Die Bischöfe kontern mit dem Gleichheitsgrundsatz der österreichischen
Rechtsordnung. Dieser gebiete einerseits, „Gleiches gleich zu behandeln; andererseits
verbietet er, Ungleiches gleich zu behandeln“. Entscheidend bleibe daher die sachliche
Differenzierung zwischen der Ehe als einer auf Dauer angelegten vertraglichen Beziehung
zwischen Mann und Frau als Voraussetzung für Zeugung und Erziehung von Kindern einerseits
und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder anderen Lebensform andererseits. (kap
24.04.2008 gs)