2008-04-24 14:45:05

Österreich: Kein Bedarf


Die Bischöfe stehen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft weiterhin skeptisch gegenüber. Am Donnerstag hatte die österreichische Justizministerin Maria Berger (SPÖ) einen Entwurf für eine gesetzliche Regelung homosexueller Partnerschaften vorgelegt. Die Ministerin erklärt:
„Ziel ist es, damit bestehende Diskriminierungen von Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen. Es ist nicht, um das nochmals zu betonen, die Öffnung des Instituts Ehe für Gleichgeschlechtliche. Die übliche Kurzfassung „Homo-Ehe“ ist also nicht zutreffend. Es ist keine Ehe, sondern eine neue, zusätzliche Form einer eingetragenen Partnerschaft.“

Dieser Gesetzentwurf sieht eine weit reichende rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zur Ehe vor – bis hin zur Verpflichtung zur Treue. Allerdings werden homosexuelle Paare in Österreich auch in Zukunft keine Kinder adoptieren können. Der Nationalrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Die österreichischen Bischöfe hatten sich bereits im November zum Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaften geäußert. Sie sehen „keinen Bedarf zur Schaffung eines eigenen Rechtsinstituts“. Als Grund für das Drängen auf gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften werde meist das Vorliegen einer Diskriminierung angeführt. Die Bischöfe kontern mit dem Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Rechtsordnung. Dieser gebiete einerseits, „Gleiches gleich zu behandeln; andererseits verbietet er, Ungleiches gleich zu behandeln“. Entscheidend bleibe daher die sachliche Differenzierung zwischen der Ehe als einer auf Dauer angelegten vertraglichen Beziehung zwischen Mann und Frau als Voraussetzung für Zeugung und Erziehung von Kindern einerseits und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder anderen Lebensform andererseits.
(kap 24.04.2008 gs)








All the contents on this site are copyrighted ©.