Die Menschenwürde soll der Forschungsfreiheit als Grundrecht immer vorgehen. Das fordert
die parlamentarische Nationalratskommission für Wissenschaften. Sie stimmte jedoch
einem Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen zu, in dem auch Untersuchungen
an Kindern und Dementen vorgesehen sind. Das Schweizer Parlament wird den neuen Verfassungsartikel
voraussichtlich im Sommer diskutieren. Mit ihm sollen die Forschungsregeln auf nationaler
Ebene vereinheitlicht werden. Bisher waren weitgehend die Kantone dafür zuständig. (tages-anzeiger
12.04.2008 mg)